- Fahre nicht bei rot über die Kreuzung. Die, die Grün haben, fahren unter Umständen auch über Dich.
- Wo ein komplettes Linkssabbiegeverbot signalisiert ist, biegst auch Du nicht nach links ab.
- Sicherheitslinien und Sperrflächen gelten für alle Fahrzeugtypen, auch Velos.
- Fahrräder haben im Kreisel keine anderen Rechte als ein Pkw oder ein Motorrad (d.h. das Fahrzeug IM Kreisel hat immer Vortritt, ausser es wird durch Ampeln anders geregelt, z.B. bei Trams). Auch sie müssen das Verlassen des Kreisels signalisieren (ausser Trams), und sollen bei einspurigen Kreiseln in der Mitte der Spur fahren, bei mehrspurigen Kreiseln auf der äusseren Spur.
- Keine Musik beim Velofahren hören. Dann hört man den Rest des Verkehrs nicht mehr, unter anderem auch die Ambulanz nicht, die bei rot über die Kreuzung darf. Und ein Toyota Prius ist auch bei leiser Musik beinahe lautlos, genauso wie ein Elektro-Trolleybus.
- Wenn vor einer Ampel nach rechts abgebogen werden kann, überhole sicherheitshalber nicht rechts, und schon gar nicht via Trottoir, weil da niemand hinsieht. Gewisse Fahrzeuge brauchen wirklich die gesamte Fahrbahnbreite.
- Ein Trottoir ist in der Schweiz für Fussgänger reserviert, ausser wenn es anders signalisiert ist.
- Taschen gehören auf den Gepäckträger oder in den Rucksack, aber nicht an den Lenker (oder man hält sie mit einer Hand), da man so das Lenkverhalten ganz erheblich beeinflusst.
- Telefonieren mit Handy am Ohr ist auch auf dem Velo verboten, mit gutem Grund. Bei Bluetooth-Headsets gelten die gleichen Warnhweise wie beim Musikhören.
- Beim Velofahren nicht auch noch einen Regenschirm mit einer Hand halten, sondern lieber riskieren, nass zu werden. Die Kleider kann man immer noch zum Trocknen aufhängen, ausser eine Windböe hat den Radfahrer auf die zweite Spur geweht, wo gerade ein Lastwagen gekommen ist.
- Wo ein komplettes Linkssabbiegeverbot signalisiert ist, biegst auch Du nicht nach links ab.
- Sicherheitslinien und Sperrflächen gelten für alle Fahrzeugtypen, auch Velos.
- Fahrräder haben im Kreisel keine anderen Rechte als ein Pkw oder ein Motorrad (d.h. das Fahrzeug IM Kreisel hat immer Vortritt, ausser es wird durch Ampeln anders geregelt, z.B. bei Trams). Auch sie müssen das Verlassen des Kreisels signalisieren (ausser Trams), und sollen bei einspurigen Kreiseln in der Mitte der Spur fahren, bei mehrspurigen Kreiseln auf der äusseren Spur.
- Keine Musik beim Velofahren hören. Dann hört man den Rest des Verkehrs nicht mehr, unter anderem auch die Ambulanz nicht, die bei rot über die Kreuzung darf. Und ein Toyota Prius ist auch bei leiser Musik beinahe lautlos, genauso wie ein Elektro-Trolleybus.
- Wenn vor einer Ampel nach rechts abgebogen werden kann, überhole sicherheitshalber nicht rechts, und schon gar nicht via Trottoir, weil da niemand hinsieht. Gewisse Fahrzeuge brauchen wirklich die gesamte Fahrbahnbreite.
- Ein Trottoir ist in der Schweiz für Fussgänger reserviert, ausser wenn es anders signalisiert ist.
- Taschen gehören auf den Gepäckträger oder in den Rucksack, aber nicht an den Lenker (oder man hält sie mit einer Hand), da man so das Lenkverhalten ganz erheblich beeinflusst.
- Telefonieren mit Handy am Ohr ist auch auf dem Velo verboten, mit gutem Grund. Bei Bluetooth-Headsets gelten die gleichen Warnhweise wie beim Musikhören.
- Beim Velofahren nicht auch noch einen Regenschirm mit einer Hand halten, sondern lieber riskieren, nass zu werden. Die Kleider kann man immer noch zum Trocknen aufhängen, ausser eine Windböe hat den Radfahrer auf die zweite Spur geweht, wo gerade ein Lastwagen gekommen ist.