Eine Frage zu Punkt 1 (vielleicht kennt ja einer der Leser die Antwort):
Gestern Abend erlebte ich in Chur, wie eine ältere Dame die Strasse überqueren wollte. (Die Verkehrsampeln blinkten wie jeden Abend orange, sprich: Fussgänger haben Vortritt.) Von links kam ein Auto, welcher der Dame den Vortritt nicht gewähren wollte. Erst als die Autofahrerin merkte, dass die Dame die Strasse trotzdem betritt, ging sie auf die Bremsen. Dabei rutschte sie fast in die Fussgängerin hinein.
Schon mehrmals habe ich ausserdem miterlebt (oft an eigenem Leibe) dass Autofahrer das Vortrittsrecht missachten.
Die Frage: Würde es etwas bringen, sich die Nummern zu notieren und in jenen Fällen, in denen jemand gefährdet wurde, Anzeige zu erstatten? Oder sind die Strafen zu wenig hart, als dass man diesen Aufwand auf sich nehmen sollte?
> > > 2008-12-03 10:54 | Florin Jaeger antwortete auf diesen Kommentar mit:
mmh, ich bin kein Jurist, aber Nummern notieren erscheint mir sinnvoll. Ob der/die Fehlbare dann gebüsst werden kann, weiss ich hingegen nicht.
Gestern Abend erlebte ich in Chur, wie eine ältere Dame die Strasse überqueren wollte. (Die Verkehrsampeln blinkten wie jeden Abend orange, sprich: Fussgänger haben Vortritt.) Von links kam ein Auto, welcher der Dame den Vortritt nicht gewähren wollte. Erst als die Autofahrerin merkte, dass die Dame die Strasse trotzdem betritt, ging sie auf die Bremsen. Dabei rutschte sie fast in die Fussgängerin hinein.
Schon mehrmals habe ich ausserdem miterlebt (oft an eigenem Leibe) dass Autofahrer das Vortrittsrecht missachten.
Die Frage: Würde es etwas bringen, sich die Nummern zu notieren und in jenen Fällen, in denen jemand gefährdet wurde, Anzeige zu erstatten? Oder sind die Strafen zu wenig hart, als dass man diesen Aufwand auf sich nehmen sollte?