Kniefall des Bundesrates vor der Autolobby (Artikel von HP Guggenbühl)
Um den CO2-Ausstoss zu vermindern, beschloss der Bundesrat im Mai, den Spritverbrauch von Neuwagen analog zur EU zu senken. Dagegen wehrt sich die Autolobby. Jetzt zaudert der Bundesrat.
Von Hanspeter Guggenbühl
Bern. – Die EU schreibt vor, dass neu verkaufte Personenautos ab 2015 im Durchschnitt nur noch 130 Gramm CO2 pro Kilometer Fahrt ausstossen dürfen. Das entspricht einem Verbrauch von 5,6 Litern Benzin oder fünf Litern Diesel pro hundert Kilometer. Am 6. Mai dieses Jahres beschloss der Bundesrat, «CO2-Grenzwerte analog der EU» einzuführen; so steht es im «Faktenblatt» über «die Eckpunkte des CO2-Gesetzes» vom 6. Mai. Damit müsste der durchschnittliche Spritverbrauch von Schweizer Neuwagen gegenüber dem heutigen Stand um 26 Prozent reduziert werden, was die Klimagas-Emissionen deutlich vermindern würde.
Autoimporteure bekämpften Vorlage
Die Regierung folgte mit diesem Beschluss einer Motion der nationalrätlichen Umweltkommission. Die entsprechende «Vorlage zur Teilrevision des CO2-Gesetzes» legte das Bundesamt für Energie am 26. Mai den Interessenorganisationen zur «Anhörung» vor.
Die Auto-Importeur-Vereinigung Auto-Schweiz bekämpfte diesen Beschluss mit dem Argument, er trage den «schweizerischen Eigenheiten» nicht genügend Rechnung. So verfüge die Schweiz über einen höheren Anteil an schweren 4x4-Fahrzeugen und einen kleineren Dieselanteil als die EU. Konkret verlangt Auto-Schweiz in einer letzte Woche versandten Mitteilung, «dass die Einführung dieser Vorschriften gegenüber der EU um mindestens fünf Jahre verschoben wird». Damit müsste die Schweizer Autoflotte ihre CO2-Emissionen erst ab 2020 auf 130 Gramm senken, während die EU ab diesem Jahr bereits eine Reduktion auf 95 Gramm CO2 plant.
Bundesrat zaudert
Der Widerstand der Autolobby zeigte beim Bundesrat offensichtlich Wirkung. In seiner am letzten Donnerstag veröffentlichten Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes fehlen konkrete CO2-Grenzwerte. Statt von Vorschriften «analog zur EU» ist jetzt nur noch von einem «verbindlichen CO2-Emissionszielwert» die Rede. Wie hoch dieser sein wird, will der Bundesrat erst nächstes Jahr in einem «indirekten Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative» festlegen. Rechtlich ist diese Verknüpfung mit einer Volksinitiaitive unlogisch. Denn der Energieartikel gibt dem Bundesrat seit 1990 das Recht, Verbrauchsvorschriften für Fahrzeuge in eigener Kompetenz festzulegen. Doch davor schreckt die Landesregierung bis heute zurück.
Von Hanspeter Guggenbühl
Bern. – Die EU schreibt vor, dass neu verkaufte Personenautos ab 2015 im Durchschnitt nur noch 130 Gramm CO2 pro Kilometer Fahrt ausstossen dürfen. Das entspricht einem Verbrauch von 5,6 Litern Benzin oder fünf Litern Diesel pro hundert Kilometer. Am 6. Mai dieses Jahres beschloss der Bundesrat, «CO2-Grenzwerte analog der EU» einzuführen; so steht es im «Faktenblatt» über «die Eckpunkte des CO2-Gesetzes» vom 6. Mai. Damit müsste der durchschnittliche Spritverbrauch von Schweizer Neuwagen gegenüber dem heutigen Stand um 26 Prozent reduziert werden, was die Klimagas-Emissionen deutlich vermindern würde.
Autoimporteure bekämpften Vorlage
Die Regierung folgte mit diesem Beschluss einer Motion der nationalrätlichen Umweltkommission. Die entsprechende «Vorlage zur Teilrevision des CO2-Gesetzes» legte das Bundesamt für Energie am 26. Mai den Interessenorganisationen zur «Anhörung» vor.
Die Auto-Importeur-Vereinigung Auto-Schweiz bekämpfte diesen Beschluss mit dem Argument, er trage den «schweizerischen Eigenheiten» nicht genügend Rechnung. So verfüge die Schweiz über einen höheren Anteil an schweren 4x4-Fahrzeugen und einen kleineren Dieselanteil als die EU. Konkret verlangt Auto-Schweiz in einer letzte Woche versandten Mitteilung, «dass die Einführung dieser Vorschriften gegenüber der EU um mindestens fünf Jahre verschoben wird». Damit müsste die Schweizer Autoflotte ihre CO2-Emissionen erst ab 2020 auf 130 Gramm senken, während die EU ab diesem Jahr bereits eine Reduktion auf 95 Gramm CO2 plant.
Bundesrat zaudert
Der Widerstand der Autolobby zeigte beim Bundesrat offensichtlich Wirkung. In seiner am letzten Donnerstag veröffentlichten Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes fehlen konkrete CO2-Grenzwerte. Statt von Vorschriften «analog zur EU» ist jetzt nur noch von einem «verbindlichen CO2-Emissionszielwert» die Rede. Wie hoch dieser sein wird, will der Bundesrat erst nächstes Jahr in einem «indirekten Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative» festlegen. Rechtlich ist diese Verknüpfung mit einer Volksinitiaitive unlogisch. Denn der Energieartikel gibt dem Bundesrat seit 1990 das Recht, Verbrauchsvorschriften für Fahrzeuge in eigener Kompetenz festzulegen. Doch davor schreckt die Landesregierung bis heute zurück.
Tags: politik treibstoffe lobby co2





