Fussgängerstreifen oder der Versuch sich zu suizidieren.
In der Schweiz dagegen gleicht die Benutzung eines Fussgängerüberweges eher einem Suizidversuch. Die Überquerung der Strasse am Fussgängerstreifen ist mit grössten Hindernissen verbunden. Kommt ein Auto und man warte nicht, bis diese vorbeigefahren ist, so wird das überqueren meist mit einem Hupkonzert begleitet, aufgestellte Mittelfinger gehören ebenfalls zum Habitus des durchschnittlichen Schweizer Autofahrer. So nahm die Zahl der Schwerverletzten Personen an Fussgängerstreifen im vergangenen Jahr leicht zu:
"Die Zahl der Schwerverletzten im Strassenverkehr nahm 2007 mit 3 Prozent leicht zu - auf neu 5235 Personen. Immer mehr Verkehrsteilnehmer werden in der Schweiz dabei auf Fussgängerstreifen angefahren und schwer verletzt. Mit 334 Schwerverletzten nahm deren Zahl im Vergleich zum Vorjahr um nicht weniger als 18 Prozent zu. Die BfU-Experten beraten nun Kantone und Gemeinden, wie innerorts die Situation für Fussgänger zum Beispiel mit neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen - wie beispielsweise Tempo-30-Zonen - verbessert werden kann." Quelle: NZZ
Dabei wurde in der zweiten Hälfte der 1990 Jahre das Vortrittsrecht für Fussgänger explizit eingeführt, einige Automobilisten stellten kürzlich den erfolglosen Antrag, dieses Vortrittsrecht wieder rückgängig zu machen:
"Am Montag debattierte der Nationalrat ebenso ausgiebig wie engagiert über die Frage, ob Fussgänger künftig auch bei Fussgängerstreifen mit einem Handzeichen signalisieren müssen, dass sie die Strasse überqueren wollen. So galt es bis in die erste Hälfte der 1990er Jahre, dann wurde die heutige Regel eingeführt, wonach Fussgänger bei Zebrastreifen auch ohne Zeichen Vortritt geniessen. Laut Verkehrsminister Leuenberger hat sich diese Regel bewährt, doch Sylvia Flückiger-Bäni (svp., Aargau) und mit ihr die SVP, «aufgeschreckt durch die Unfallstatistik 2007», verlangten trotzdem eine Rückkehr zum alten Regime. Denn das altbewährte «Warte, luege, lose, laufe» sei mit der Abschaffung des Handzeichens ganz in Vergessenheit geraten." Quelle: NZZ
Jedoch stimmte der Nationalrat zum Wohl der Fussgänger:
"Nur hauchdünn, mit 88 zu 85 Stimmen, wurde Flückigers Antrag abgelehnt, womöglich auch dank Verkehrsminister Leuenberger, der die Dinge in seinem Referat wieder etwas relativierte: Selbst wenn die Regeländerung der 1990er Jahre zu Problemen geführt hätte – wofür es jedoch keinerlei Anzeichen gebe – müsste auch aus heutiger Sicht die Frage sorgfältig geprüft werden, ob ein Zeichen alleine zu mehr Sicherheit führe. Man könne nämlich auch mit erhobenem Arm überraschend auf die Strasse und vor ein Auto rennen – nach heutigem Recht aber gelte in einem solchen Falle zu Recht der Fussgänger als der Schuldige. Auf das Handzeichen habe man vor mehr als zehn Jahren auch aufgrund der Bundesgerichtspraxis verzichtet, gemäss welcher Autofahrer auch dann nicht von der Schuld freigesprochen wurden, wenn Fussgänger das Trottoir vorschriftswidrig ohne Handzeichen verliessen. Das zeige: Auch die Pflicht zum Zeichen habe nicht zu mehr Klarheit geführt." Quelle: NZZ
Also liebe Fussgänger: nehmt vorsichtig euer Vortrittsrecht am Fussgängerstreifen in Anspruch. Gewöhnt die Autofahrer daran.
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